Asbestsanierung

Asbest – Einsatz seit zwanzig Jahren verboten

Asbestsanierung schafft ein gesunderes Wohnklima. Lange wurde Asbest als Dach- und Dichtungsbahn eingesetzt. Es gab Fußbodenbeläge aus Asbest, Asbest war in Dichtungskitt, Fugen- Spachtel- und Vergussmassen. Im Anstrich sollte Asbest vor Korrosion schützen.
Dass dieses Material gesundheitsschädlich ist, haben Mediziner bereits 1936 herausgefunden. Seit damals gibt es den Begriff der „Asbestose“. 1946 brachte man die Asbestose in Verbindung mit Lungenkrebs. 1977 wurde das „Mesotheliom des Rippen- und Baufells“ als Berufskrankheit anerkannt.
Vor mehr als zwanzig Jahren wurde dann der Werkstoff Asbest verboten. Nicht nur die Handwerker waren während Ihrer Arbeit täglich einem großen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt. Auch wer in den Häusern lebt, in denen Asbest verwendet worden war, ist gefährdet.

Asbestsanierung für ein besseres Wohnklima

Doch immer noch wird die Gefahr nicht ernst genug genommen. Das zeigen die Zahlen, die der Zentralverband der Dachdecker veröffentlicht hat. Danach starben zwischen 2006 und 2015 insgesamt allein 2663 Menschen aus Mitgliedsbetrieben der Berufsgenossenschaft Bau an den Folgen einer asbestbedingten Berufskrankheit. Die Zahlen sind steigend.

Inzwischen sind aber immer noch längst nicht alle Häuser asbestfrei. Schließlich lässt sich der Kontakt mit Asbest kaum vermeiden, wenn man einen Altbau renovieren oder sanieren. Wer größere Risiken und Gesundheitsbelastungen vermeiden will, sollte sich deshalb an die Fachbetriebe zu wenden, die mit den Regeln für den Umgang mit Asbest vertraut sind und sie auch anwenden können.

Sachkundenachweis für Umgang mit Gefahrenstoffe verpflichtend

Die Technische Regel für Gefahrenstoffe sieht vor, dass für die Asbestsanierung mindestens ein mit Brief und Siegel qualifizierter Fachmann mit ins Boot genommen werden muss.

Schutzkleidung ist ebenfalls Pflicht. Die Arbeitsstelle muss außerdem abgesperrt sein und darf erst nach Abschluss aller Arbeiten wieder freigegeben werden.  Der Zutritt ist während der kompletten Sanierungsarbeiten für Unbefugte verboten. Auch Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen müssen stattgefunden haben. Und schließlich muss das Material so entsorgt werden, dass es keinen weiteren Schaden mehr anrichten kann.

Unser Tipp: Fragen Sie doch jemanden, der sich auskennt. Die Jungs vom Dach der Firma Fügel Bedachungen haben alle erforderlichen Sachkundenachweise.

Ob „Steil“ oder „Flach“ – das Fügel-Team ist vom Fach
die Dachdecker aus Stuttgart