Asbest – lange wurde es als Dach- und Dichtungsbahn eingesetzt. Es gab Fußbodenbläge aus Asbest, war in Dichtungskitt, Fugen- Spachtel- und Vergussmassen. Asbest im Anstrich sollte vor Korrosion schützen.
Dass dieses Material gesundheitsschädlich ist, haben Mediziner bereits 1936 herausgefunden. Seit damals gibt es den Begriff der „Asbestose“, 1946 brachte man die Asbestose in Verbindung mit Lungenkrebs, 1977 wurde das „Mesotheliom des Rippen- und Baufells“ als Berufskrankheit anerkannt.
Vor mehr als zwanzig Jahren wurde der Werkstoff Asbest verboten. Schließlich waren es nicht nur die Handwerker, die hier täglich einem großen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt waren, während sie mit Asbest verarbeiteten. Auch die Menschen, die in den Häusern lebten, in denen Asbest verwendet worden war, waren und sind immer noch gefährdet.
Die Gefahr wird oft unterschätzt
Doch immer noch wird die Gefahr nicht ernst genug genommen. Das zeigen die Zahlen, die der Zentralverband der Dachdecker veröffentlicht hat. Danach starben zwischen 2006 und 2015 insgesamt allein 2663 Menschen aus Mitgliedsbetrieben der Berufsgenossenschaft Bau an den Folgen einer asbestbedingten Berufskrankheit. Die Zahlen sind steigend.
Längst nicht alle Häuser sind inzwischen asbestfrei. Wer einen Altbau renovieren oder sanieren will, kommt auch heute noch mit Asbest in Kontakt. Um größere Risiken und Gesundheitsbelastungen vermeiden will, tut gut daran, sich an die Fachbetriebe zu wenden, die mit den Regeln für den Umgang mit Asbest vertraut sind und sie auch anwenden können.
Sachkundenachweis für Umgang mit Gefahrenstoffe verpflichtend
Die Technische Regeln für Gefahrenstoffe sieht vor, dass mindestens ein im Umgang mit Asbest qualifizierter Fachmann dabei sein muss, wenn es um Asbestsanierung geht.
Wer hier mitarbeitet muss Schutzkleidung tragen. Die Arbeitsstelle muss abgesperrt sein und darf erst nach Abschluss aller Arbeiten wieder freigegeben werden. Der Zutritt ist während der kompletten Sanierungsarbeiten für Unbefugte verboten. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen müssen stattgefunden haben. Und schließlich muss das Material so entsorgt werden, dass es keinen weiteren Schaden mehr anrichten kann.
Unser Tipp: Fragen Sie doch jemanden, der sich auskennt. Die Jungs vom Dach der Firma Fügel Bedachungen haben alle erforderlichen Sachkundenachweise.